Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen, die für deine Mitgliedschaft bei Kraftwerk Heerlen gelten.
1. Geltungsbereich
1.1 Mit Abschluss einer Mitgliedschaft bei Kraftwerk Heerlen erklärt sich der Kunde mit den unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Die AGB gelten für alle Verträge zwischen Kraftwerk Heerlen und dem Mitglied. Die Nutzung der Einrichtungen von Kraftwerk Heerlen ist ohne Annahme der AGB nicht gestattet.
1.2 Kraftwerk Heerlen behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Bei wesentlichen Änderungen, die den Kern des Vertrags betreffen (einschließlich Preis und Laufzeit), hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft zum Datum des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.
1.3 Änderungen werden mindestens 4 Wochen im Voraus angekündigt. Die aktuellsten AGB sind jederzeit auf unserer Website www.kraftwerkheerlen.nl einsehbar.
2. Allgemeines
2.1 Vertragspartner: Nach Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrags (nachfolgend: der Vertrag) wird die genannte Person Mitglied bei Fitnessclub Kraftwerk Heerlen B.V. (nachfolgend: Kraftwerk Heerlen).
2.2 Leistungen: Nach Zahlung darf das Mitglied die vereinbarten Leistungen während der Öffnungszeiten nutzen.
2.3 Minderjährige: Eine Mitgliedschaft für Personen unter 18 Jahren erfordert die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Für Kinder unter 16 Jahren ist eine Mitgliedschaft nicht möglich.
2.4 Widerrufsrecht: Bei Online-Anmeldung gilt eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist kann das Mitglied den Vertrag ohne Angabe von Gründen auflösen. Die vollständige Vorgehensweise findest du auf unserer Seite Widerrufsrecht.
3. Zutritt und Nutzung von Kraftwerk Heerlen
3.1 Zutritt: Das Mitglied erhält Zutritt zu Kraftwerk Heerlen mit einem persönlichen Zutritts-Tag oder dem QR-Code in der VirtuaGym-App. Ohne gültigen Tag oder QR-Code ist kein Zutritt möglich.
3.2 Hausordnung: Mitglieder müssen die Hausordnung und etwaige Anweisungen des Personals befolgen. Verstöße können zum Ausschluss führen.
3.3 Spinde: Kraftwerk Heerlen haftet nicht für Verlust oder Diebstahl aus Spinden. Wertsachen sollten in einem abgeschlossenen Spind aufbewahrt werden.
3.4 Parken: Mitglieder können im Interparking Maankwartier Centrum bis zu 3 Stunden kostenlos parken. Weitere Regeln des externen Parkbetreibers gelten.
3.5 Öffnungszeiten: Kraftwerk Heerlen kann an Feiertagen, in Schulferien oder bei höherer Gewalt schließen und/oder Gruppenkurse ausfallen lassen, ohne Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge.
4. Pflichten des Mitglieds
4.1 Zutritts-Tag: Verlust oder Beschädigung des Zutritts-Tags ist unverzüglich an der Rezeption zu melden. Für einen Ersatz-Tag werden €10 berechnet.
4.2 Nicht-Übertragbarkeit: Die Mitgliedschaft und der Zutritts-Tag sind streng persönlich und nicht übertragbar. Bei Verstoß kann eine Strafe von €150 verhängt und die Mitgliedschaft sofort beendet werden.
4.3 Rückgabe Tag: Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Zutritts-Tag zurückzugeben. Bei Nicht-Rückgabe werden €10 berechnet.
4.4 Änderungen: Änderungen persönlicher Daten (Adresse, E-Mail, Bankverbindung) sind Kraftwerk Heerlen umgehend mitzuteilen.
5. Mitgliedsbeiträge und Zahlungen
5.1 Monatliche Zahlungen: Zahlungen erfolgen monatlich im Voraus per Lastschrift und sind pro Kalendermonat zu leisten.
5.2 Anteilige Kosten: Beginnt die Mitgliedschaft nicht am Ersten des Monats, werden die Kosten für die verbleibenden Tage des Monats anteilig berechnet.
5.3 Rücklastgebühren: Bei unzureichendem Saldo oder einer Rücklastschrift können zusätzliche Kosten anfallen, einschließlich €10 Verwaltungsgebühr.
5.4 Zahlungsverzug: Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen kann der Zutritt verwehrt werden. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen. Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann die Mitgliedschaft beendet und die Forderung an ein Inkassobüro übergeben werden, wobei zusätzliche Kosten zulasten des Mitglieds gehen.
5.5 Zusatzkosten: Zusatzleistungen wie Personal Training werden separat in Rechnung gestellt.
5.6 Indexierung: Kraftwerk Heerlen kann den Mitgliedsbeitrag jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex (CPI) des CBS anpassen. Bei einer Erhöhung über den CPI-Prozentsatz hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft zum Datum des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen.
6. Mitgliedschaften, Laufzeit und Beendigung
6.1 Kraftwerk Heerlen bietet die folgenden Mitgliedschaften an:
Flexible Mitgliedschaft — 1 Monat
Monatlich kündbar mit einer Kündigungsfrist von 1 Kalendermonat.
Quartalsmitgliedschaft — 3 Monate
Anfängliche Laufzeit von 3 Monaten. Danach verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend monatlich. Kündbar mit einer Frist von 1 Kalendermonat.
Studentenmitgliedschaft — 6 Monate
Anfängliche Laufzeit von 6 Monaten, ausschließlich für Vollzeitstudenten. Danach verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend monatlich. Kündbar mit einer Frist von 1 Kalendermonat.
Standard-Mitgliedschaft — 12 Monate
Anfängliche Laufzeit von 12 Monaten. Danach verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend monatlich. Kündbar mit einer Frist von 1 Kalendermonat.
6.2 Die Kündigung muss spätestens 1 Kalendermonat vor dem gewünschten Enddatum schriftlich über das Kündigungsformular (online, per E-Mail oder an der Theke) erfolgen. Sobald die Kündigung verarbeitet ist, erhält das Mitglied eine Bestätigung per E-Mail. Das Enddatum in dieser Bestätigung ist verbindlich.
6.3 Eine vorzeitige Kündigung der anfänglichen Vertragslaufzeit ist nicht möglich, außer in den in Artikel 7 genannten Ausnahmen.
6.4 Während der Laufzeit der Mitgliedschaft bleibt die Pflicht zur Zahlung des monatlichen Beitrags bestehen, auch wenn die Einrichtungen nicht genutzt werden.
7. Ruhelegung der Mitgliedschaft
7.1 Ruhelegung: Bei langwieriger Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft auf Antrag für mindestens 1 Monat und maximal 2 Monate pro Kalenderjahr ruhend gestellt werden. Ein ärztliches Attest des Hausarztes ist erforderlich.
7.2 Umzug: Bei Umzug an eine Adresse, die mehr als 20 km von Kraftwerk Heerlen entfernt liegt, kann die Mitgliedschaft vorzeitig mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Ein Umzugsnachweis (Gemeindemeldung am neuen Wohnort) ist erforderlich.
7.3 Während der Ruhezeit ist kein Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Das Enddatum des Vertrags verlängert sich um die Dauer der Ruhelegung.
8. Hygiene und Kleidung
8.1 Handtuchpflicht: Die Nutzung eines Handtuchs auf allen Geräten ist verpflichtend.
8.2 Reinigung der Geräte: Mitglieder müssen die Geräte nach Gebrauch mit den bereitgestellten Reinigungsmitteln reinigen.
8.3 Sportkleidung: Das Tragen angemessener, sauberer Sportkleidung ist verpflichtend. Jeans, Straßenkleidung, Flipflops und offene Schuhe sind auf der Trainingsfläche nicht erlaubt.
8.4 Sportschuhe: Saubere (Indoor-)Sportschuhe sind verpflichtend. Draußen getragene Schuhe oder solche, die schwarze Streifen hinterlassen, sind nicht erlaubt.
8.5 Taschen und persönliche Sachen: Sporttaschen und Jacken sind in den Spinden zu verstauen und auf der Trainingsfläche nicht erlaubt.
8.6 Verstöße gegen die Hygieneregeln können zu einer Verwarnung führen. Bei wiederholten Verstößen kann der Zutritt verwehrt werden.
9. Verhalten in unserem Fitnessclub
9.1 Verbotene Mittel: Rauchen, Alkohol, Drogen oder leistungssteigernde Mittel sind in den Einrichtungen von Kraftwerk Heerlen verboten. Verstöße können zur sofortigen Beendigung der Mitgliedschaft führen.
9.2 Respektvoller Umgang: Mitglieder müssen respektvoll mit anderen Mitgliedern, Besuchern und Personal umgehen. Unerwünschtes Verhalten wie Belästigung, Diskriminierung oder Aggression kann zum sofortigen Ausschluss führen.
9.3 Social Media: Fotos oder Videos von anderen Mitgliedern ohne deren ausdrückliche Zustimmung sind nicht erlaubt. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre aller Anwesenden.
10. Haftung
10.1 Eigenes Risiko: Die Nutzung der Einrichtungen und die Teilnahme an Aktivitäten bei Kraftwerk Heerlen erfolgen auf eigenes Risiko des Mitglieds.
10.2 Haftungsbeschränkung: Kraftwerk Heerlen haftet nicht für Schäden an oder Verlust von persönlichem Eigentum oder Verletzungen während der Nutzung der Einrichtungen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Kraftwerk Heerlen oder seinen Mitarbeitern vor.
10.3 Sorgfaltspflicht: Kraftwerk Heerlen sorgt für ordnungsgemäße Wartung der Geräte und Einrichtungen und stellt ausreichend qualifiziertes Personal bereit.
10.4 Auf alle Verträge ist niederländisches Recht anwendbar.
11. Höhere Gewalt
11.1 Kraftwerk Heerlen ist nicht verpflichtet, einer Pflicht nachzukommen, wenn es durch höhere Gewalt daran gehindert wird. Dazu gehören unter anderem: Epidemien, Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen und höhere Gewalt bei Dritten, von denen Kraftwerk Heerlen abhängig ist.
11.2 Im Falle einer Schließung oder Einschränkung der Einrichtungen aufgrund höherer Gewalt ist Kraftwerk Heerlen nicht zur Rückerstattung oder Entschädigung verpflichtet. Bei einer Schließung von mehr als 4 aufeinanderfolgenden Wochen hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft für die Dauer der Schließung kostenlos ruhen zu lassen.
12. Datenschutz
12.1 Kraftwerk Heerlen verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf www.kraftwerkheerlen.nl/privacy einsehbar.
12.2 Das Mitglied hat jederzeit das Recht auf Einsicht, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten gemäß den Rechten aus der DSGVO.
13. Ergänzende Bestimmungen
13.1 Buchungssystem: Für bestimmte Gruppenkurse und Einrichtungen gilt ein Buchungssystem über die VirtuaGym-App. Regeln zu Stornierungen, No-Shows und Verfügbarkeit sind auf der Website und in der App zu finden.
13.2 Haustiere: Haustiere sind in der Einrichtung nicht erlaubt, mit Ausnahme offiziell anerkannter Hilfs- und Blindenhunde.
13.3 Geistiges Eigentum: Die Nutzung von Marken, Logos oder urheberrechtlich geschützten Materialien von Kraftwerk Heerlen ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist nicht erlaubt.
13.4 Beschwerden: Mitglieder können Beschwerden an der Rezeption oder per E-Mail an info@kraftwerk-heerlen.nl einreichen. Kraftwerk Heerlen strebt an, Beschwerden innerhalb von 14 Tagen zu bearbeiten.
13.5 Änderungen der Einrichtungen: Kraftwerk Heerlen behält sich das Recht vor, das Angebot an Einrichtungen, Gruppenkursen und Öffnungszeiten zu ändern.
Fitnessclub Kraftwerk Heerlen B.V. — Stationsplein 6, 6411 NE Heerlen — KvK 84767332
Diese AGB wurden zuletzt am 9. April 2026 aktualisiert.
